**Hier gibt es Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen**      April 2024     **Aktuell informiert durch Hanse Finanzmakler**     **Telefonisch und online stehen wir mit unserem bewährten Service für erstklassige Lösungen - persönliche Beratungstermine sind selbstverständlich ebenso nach Absprache möglich!!**      

 

1.        Baugeldzinsen im Zwischentief...

Die schwelenden weltweiten Unsicherheiten – von einer neuen Coronawelle über die internationalen Konflikte bis hin zu weiter steigenden Energiepreisen – bereiten den internationalen Investoren weiterhin Sorgen. Die in den letzten Jahren wieder verstärkten Schwankungen an den Finanzmärkten werdem uns deshalb wohl noch eine ganze Weile begleiten. Sicherheitsorientierte Anleger setzen daher auf deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite lag selbst bei bei zehnjähriger Laufzeit Anfang des vorletzten Jahres noch im Negativbereich, ist nach einem scharfen Anstieg in mehreren Etappen im Laufe der letzten Monate aber auf derzeit rund 2,0% gesunken.

Demnach ist Baugeld immer noch günstiger als zu vielen Zeiten in der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5- und 10-jährige Darlehen werden aktuell unter optimalen Bedingungen etwas mehr als 3,5 Prozent verlangt und für 15- bis 20-jährige um die 4,0 Prozent. Für den weiteren Jahresverlauf wird ein weiterer Anstieg nicht ausgeschlossen.

Sollten sich angesichts die Europäische Zentralbank (EZB) angesichts ausbleibender Zinssenkungen in den USA länger an ihrer restriktiven Linie festhalten und sich deshalb nicht genügend Käufer für Staatsanleihen finden, müssten diese wieder mit höheren Zinsen angeboten werden, die Renditen würden steigen und damit auch das Baugeld verteuern. Und falls die zuvor stark angestiegene Inflation eine Lohn-Preis-Spirale nach sich zieht, dürfte dies einen Anstieg zusätzlich befeuern.

Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung – automatische Online-Vergleichsprogramme haben oft nennenswerte Lücken.

 

2.        Verstärkt die Inflation sich selbst?

Mit 10 Prozent stieg die Inflationsrate im September 2023 auf einen neuen Spitzenwert, nachdem im August und im Mai mit 7,9% ein Zwischenhoch wie seit fast 50 Jahren nicht mehr erreicht worden war. Ein großer Teil der Ökonomen stimmt zwar darin überein, dass neben dem Ukraine-Krieg einige ungünstig zusammentreffende Einmaleffekte für die ungewohnte Teuerung sorgten,  so dass mit zuletzt 2,2% wieder niedrigere Werte zu verzeichnen waren.

Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch, dass es zu einer Dynamik kommt, vor der u.a. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt: Die Erwartung einer höheren Inflation kann eine Lohn-Preis-Spirale in Gang setzen und so zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden. Erste Gewerkschaften haben schon angekündigt, die hohen Teuerungsraten in die nächsten Tarifforderungen einzupreisen. Steigen die Löhne, müssen die Unternehmen auch ihre Preise anheben, deren Steigerung wiederum deutliche Lohnerhöhungen rechtfertigt. Und so weiter.

Hinzu kommt als Sondereffekt die von der Ampelkoalition eingeführte Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde. Die Bundesbank erwartet dadurch „nicht zu vernachlässigende Ausstrahlungseffekte“ auf die direkt darüber rangierenden Lohngruppen. Sprich: Auch diese werden einen deutlichen Aufschlag verlangen. Der unter Fachkräftemangel ächzende Arbeitsmarkt zumindest steht dem nicht entgegen. Eine Lohn-Preis-Spirale ist mithin ein realistisches Szenario und sollte Vorsorgesparer ebenso wie Anleger angesichts einer umso länger andauernden negativen Realverzinsung klassischer Anlageinstrumente zum Überprüfen ihrer bisherigen Strategien veranlassen!

 

3.        Käuferanteil bei Courtage für Immobilienmakler gesunken

Seit dem 23. Dezember 2020 müssen private Käufer in der Regel nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern bezahlen:

  • Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Außerdem ist der Käufer auch erst zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat.

  • Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist - etwa bei einem Suchauftrag -, gilt dieses Vorgehen entsprechend. Als Auftraggeber ist er zahlungspflichtig. Er kann höchstens einen Kostenanteil von 50 zu 50 erwirken, was in der aktuellen Marktsituation aber kaum durchzusetzen sein dürfte.

  • Für den Fall, dass beide Parteien den Makler beauftragen, kann dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.

Eine Verbesserung gegenüber den vorherigen Usancen bedeutete das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.

Zudem gilt eine Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Ausreichend ist zum Beispiel eine E-Mail.

 

4.        Baukindergeld ausgelaufen

Die Frist für das Baukindergeld ist am 31.03.2021 ausgelaufen.

Somit kann nur noch wer vor dem 31.03.2021 seinen Kaufvertrag unterzeichnet, seine Baugenehmigung erhalten hat oder wessen frühestmöglicher Baubeginn bei nach jeweiligem Landesbaurecht nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben in diesen Zeitraum fiel, nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist noch bis zum 31.12.2023 Baukindergeld beantragen!

 

5.        Trendumkehr bei den Immobilienpreisen?

Bekanntermaßen hat auch die Pandemie den Preisanstieg bei Immobilien nicht bremsen können. Dennoch ist klar, dass irgendwann eine (Schmerz-)Grenze erreicht sein muss, ab der die Objekte unverkäuflich werden. Eine aktuelle Studie eines großen Immobilienportals legt nun nahe, dass dieser Punkt in vielen Städten erreicht sein könnte.

Für die Bankenmetropole Frankfurt am Main rechnen die Marktexperten sogar mit einem Minus von 5 Prozent zwischen April und Dezember 2022. Leipzig könnte einen Preisrückgang von 4 Prozent, die Bundeshauptstadt von 3 Prozent erleben. Nach unten zeigt die Kurve gemäß Studie auch in Nürnberg (–2 Prozent), Stuttgart und Dortmund (jeweils –1 Prozent). Für Dresden, Düsseldorf, Essen und Köln wird ein konstantes Kaufpreisniveau erwartet.

Die gebeutelten Kaufinteressenten in München, die häufig fünfstellige Quadratmeterpreise aufbringen müssen, können laut der Prognose nur bedingt aufatmen: Das Preiswachstum soll sich dort auf 1 Prozent verlangsamen. Weiterhin und noch stärker aufwärts geht es in Hannover (3 Prozent) und Hamburg (2 Prozent).

 

6.        Fünf Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

1. Kaufnebenkosten:
Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro.
2. Laufende Kosten:
Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit.
3. Zinsbindung:
Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte.
4. Eigenkapital:
Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann.
5. Tilgungsrate:
Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.

 

 7.        Häuslebauer und -käufer nehmen immer höhere Summen auf

Den Anstieg der Immobilienpreise in deutschen Städten konnte auch die Coronakrise bisher nicht stoppen, sondern allenfalls abschwächen. Vor allem Eigentumswohnungen verteuerten sich nicht mehr so stark, während die Kurve bei den Hauspreisen weiterhin deutlich nach oben zeigt.
Naheliegende Erklärung: Durch die Pandemie wächst das Bedürfnis nach Abgrenzung und Distanz, das in einem Einfamilienhaus einfach besser befriedigt werden kann als in einer Wohnung, deren Treppenhaus, Mülltonnen, Haustür etc. mit den Nachbarn geteilt werden.

Das schlägt sich auch in den Summen nieder, die Immobilienkäufer und Häuslebauer aufnehmen müssen. 334.000 Euro betrug das durchschnittliche Immobiliendarlehen deutschlandweit im Mai dieses Jahres. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das ein Plus von mehr als 13 Prozent. Auch die Anschlussfinanzierungssumme legte im Durchschnitt zu, von 162.000 auf 171.000 Euro und damit um 5,6 Prozent. Die Zinsbindungsdauer ist mit 14 bzw. (bei Anschlussfinanzierung) 13 Jahren nach wie vor hoch – den niedrigen Zinsen sei Dank.

 

8.     Häufige Versichertenfragen rund um Corona

Die Coronapandemie scheint zwar überstanden, wirft aber in einzelnen Fällen so manche Pläne über den Haufen. Damit stellen sich häufig auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:

1. Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
2. Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
3. Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.

 

9.        Betriebsrentenreform: Nächste Stufe seit 01.01.2022 in Kraft

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gelten bereits seit Anfang 2018 umfassende Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung.

Das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz) soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern. Künftig können die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen, was die Haftungsrisiken der Arbeitgeber für die Betriebsrenten reduzieren soll. Garantierte Leistungen und ein Kapitalwahlrecht soll es dabei nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen. Für neue Verträge, die nicht auf Grundlage einschlägiger Tarifverträge geschlossen werden, gelten dagegen die bisherigen Durchführungswege und Anforderungen an Versorgungszusagen unverändert - auch in puncto Garantien und Kapitalwahlrecht. Im nächsten Schritt war zum 01.01.2019 die nächste Stufe des Gesetzes in Kraft getreten: Für neue Umwandlungsvereinbarungen gilt seitdem die Verpflichtung des Arbeitgebers zur pauschalierten 15%igen oder "spitz" abgerechneten Bezuschussung von Entgeltumwandlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds aus der Sozialversicherungsersparnis. Ab dem 01.01.2022 werden nun auch bereits vor dem 01.01.2019 datierende Vereinbarungen zur Entgeltumwanldung von dieser Verpflichtung erfasst.

Bereits seit dem 1.1.2018 wurde der Förderrahmen auf insgesamt 8% der BBG ausgeweitet. Die ersten 4% der BBG bleiben weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4% der BBG sind lediglich steuerfrei. Beiträge, die nach § 40b EStG a.F. versteuert werden, werden auf den steuerfreien Rahmen angerechnet.

Geringverdiener können von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 223 Euro anrechnungsfrei und gesetzlich Krankenversicherte profitieren seit 2020 von einem an Stelle der alten Freigrenze gerückten Freibetrag für Versorgungsbezüge (2022: 164,50 Euro). Riesterverträge im Rahmen der bAV wurden in der Rentenphase sozialversicherungsfrei gestellt. Die Riester-Grundzulage wurde von zuvor 154 auf 175 Euro p.a. erhöht.
Eine Evaluierung zur Wirksamkeit der Maßnahmen ist für 2023 vorgesehen.

 

10.        Indexpolicen schlagen klassische Lebensversicherungen

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat indexgebundene Rentenversicherungen mit klassischen – also solchen mit Höchstrechnungszins und Überschussbeteiligung – verglichen. Die sogenannten Indexpolicen gehören zu den Aufsteigern der letzten Jahre, denn sie bieten ein Börseninvestment im Versicherungsmantel. Das bringt nicht nur größere Renditechancen, sondern auch die gleichen Steuervorteile und die gleiche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wie bei Klassikpolicen.

Wie das IVFP errechnete, liefern Indexpolicen im Durchschnitt tatsächlich mehr Ertrag als klassische Produkte. Der Unterschied fällt mit rund einem Prozent pro Jahr durchaus nennenswert aus. Dabei profitieren die Anleger von einem Verlustausschluss, den die meisten Indexpolicen bieten: Auch schlechte Börsenjahre wie 2018 (DAX: –16 Prozent) führen damit nur zu einer Rendite von null, nicht aber zu einem Minus. Die Klassikpolicen hingegen leiden unter den Niedrigzinsen, die auch den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) nach unten gedrückt haben: Seit 2017 liegt er bei nur noch 0,9 Prozent.

 

11.     Warum Hamburger mehr auf die hohe Kante legen sollten als Hagener

Die gesetzliche Rentenversicherung wird zukünftig bei immer mehr Ruheständlern nicht mehr zum Leben reichen. Das gilt prinzipiell für alle Bundesländer und Landkreise. Wie viel privat angespart werden sollte, um den Lebensstandard auch im Alter halten zu können, hängt jedoch stark vom Wohnort ab. Denn die Lebenshaltungskosten und Lohniveaus differieren in Deutschland stark.

Einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens, nämlich 5,8 Prozent, müssen laut Prognos-Berechnungen die Hamburger in private Altersvorsorge investieren (die Kalkulation geht von einem 40-jährigen regionalen Durchschnittsarbeitnehmer aus). Absolut entspricht das 310 Euro. Die Münchner müssen zwar „nur“ 5,7 Prozent aufbringen, kommen damit wegen des höheren Durchschnittseinkommens aber auf 360 Euro monatlich. Kaum mehr als halb so viel, nämlich 190 Euro, sollten die Berliner in die Vorsorge stecken, bei denen dieser Betrag allerdings 4,9 Prozent des Einkommens ausmacht.

Wesentlich günstiger kommt man davon, wenn man in Hagen lebt, denn dann reichen 3,3 Prozent. Auch in Wilhelmshaven und Gelsenkirchen (beide 3,4 Prozent) lässt sich die Rentenlücke vergleichsweise günstig schließen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 4,3 Prozent.

 

12.     Berufsunfähigkeitsversicherung: Prävention rückt in den Fokus

Psychische Leiden sind die Hauptursache für Berufsunfähigkeit (BU). Laut der aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geht fast jeder dritte Fall (29 Prozent) auf seelische Erkrankungen zurück. Tendenz: steigend, wie sich auch an den psychisch bedingten Fehlzeiten ablesen lässt, die sich zwischen 2006 und 2018 fast verdoppelt haben.

Um diesem unseligen Trend entgegenzuwirken, nehmen mehr und mehr Versicherer auch die Vorbeugung in den Fokus. Und zwar nicht nur Kranken-, sondern auch Berufsunfähigkeitsversicherer. Die neueste Entwicklung am Markt: BU-Policen, die den Versicherten Zugang oder Zuschüsse zu psychologischen Präventionsmaßnahmen gewähren. Das Spektrum reicht von Mental-Coach über Anti-Stress-App bis hin zu Online-Psychotherapie. Fruchtet eine solche Maßnahme, resultiert daraus eine Win-win-Situation – die Versicherten bleiben gesund, der Versicherer spart die Kosten für eine BU-Rente. Experten betonen allerdings, dass für die Tarifauswahl andere Leistungsmerkmale wichtiger sind. Eine fundierte Beratung ist daher vor dem Vertragsschluss unabdingbar.

 

13.     Versicherer setzen auf Assetklasse Immobilien 

Wer wie Versicherer Vermögenswerte sicher erhalten und mehren will, steht angesichts der anhaltenden Nullzinsen vor einer wachsenden Herausforderung. Als Alternative zu festverzinslichen Anlagen gewinnen Sachwerte daher immer mehr an Beliebtheit. Vor allem Immobilien versprechen Wertsteigerung und stetigen Cashflow, auch wenn die Kaufpreise mittlerweile in vielen Lagen den Mieten weit enteilt sind.

Die ungebrochene Attraktivität des Betongolds spiegelt sich in der Investitionsstrategie der deutschen Versicherer wider, die zu den institutionellen Schwergewichten an den Anlagemärkten gehören. Laut einer EY-Umfrage unter 30 Versicherern bestehen deren Portfolios mittlerweile zu 11,5 Prozent aus Immobilien, ein Rekordwert. 63 Prozent der teilnehmenden Assekuranzen wollen ihre Immobilienquote künftig weiter erhöhen. Vor allem geschlossene Immobilienfonds sind bei ihnen beliebt. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich der Schwerpunkt zuletzt stärker von Logistik- auf Wohnobjekte verlagert, auf die im vergangenen Jahr 96 Prozent der Immobilieninvestitionen entfielen.

 

15.     Verbraucherschützer plädieren für Aktienbesitz

Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung erkennen. 

Und das ist auch gut so, meint eine ungewohnte Allianz, die sich seit Neuestem mit einem Papier namens „Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Aktien! 120 Jahre Aktien und Staatsanleihen im Renditevergleich“ für mehr Mut zur Börse einsetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist im Schulterschluss mit dem Deutschen Aktieninstitut (DIA) auf die verlässliche Rendite von Aktieninvestments. Im betrachteten Zeitraum hätten diese nach Abzug der Inflation im Schnitt 5,7 Prozent abgeworfen, Anleihen hingegen nur 2,1 Prozent. Langfristig sei Aktienbesitz zudem weniger riskant als ein Engagement in Staatsanleihen und daher gut für die private Altersvorsorge geeignet.

 

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